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Freitag, 24. Juni 2011

Auslandsstipendien + Atelierwohnung für künstlerische Fotografie in London, New York, Paris und Rom 2012/2013

Die Einreichungen sind   bis spätestens 31. August 2011  (es gilt der Poststempel) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden oder dort abzugeben.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat in London, New York, Paris und Rom Atelierwohnungen für Fotokünstlerinnen und –künstler angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Studienjahr 2012/2013. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein Stipendium verbunden. Reisekosten werden vom BMUKK in Form von pauschalierten Beträgen mit bedeckt.

Folgende Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:

London: Wohnung in 58, Wrexham Road 
Stipendienhöhe: monatlich € 1.500 (Vergabe ab Oktober 2012) 
einmalige Reisekostenpauschale: € 400

New York: Wohnung in 270, West 17th Street 
Stipendienhöhe: monatlich €.1.500 (Vergabe ab Dezember 2012) 
einmalige Reisekostenpauschale: € 650

Paris: Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, (www.citedesartsparis.net). 
Stipendienhöhe: monatlich € 1.600 (Vergabe ab Juli 2012) 
einmalige Reisekostenpauschale: € 400

Rom: eine große Wohnung in der Nähe der Piazza Navona, die zusätzlich von Stipendiaten der Bereiche Literatur und bildende Kunst mitbenützt wird. Die Küche ist mit den beiden anderen StipendiatInnen gemeinsam zu benützen. 
Stipendienhöhe monatlich € 1.300 (Vergabe: ab Juli 2012) 
einmalige Reisekostenpauschale: € 200

Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden FotokünstlerInnen, bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für diese Zeit ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTstipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.

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Mehr Infos für Bewerber (Bewerbungsunterlagen, etc.)

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