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Mittwoch, 2. Juli 2008

Dürers Kampf gegen die Raubkopie

Bereits zwei Jahre nach der Entstehung von Dürers Kupferstich Adam und Eva von 1504 kann man nachweisen, dass der italienische Kupferstecher Marcantonio Raimondi aus Bologna dieses Blatt kannte, da er verschiedene Dürersche Elemente wie das Täfelchen mit dem Monogramm und den Schnüren sowie die Art der Körpermodellierung in seinem Kupferstich Apollo, Hyakinthos und Amor von 1506 übernahm.

Im Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit taucht also das Phänomen der Raubkopie auf, mit der sich Geld verdienen lässt. Dies führt im Buchhandel sehr schnell zum Erlass von Privilegien zum Schutze der Ausgaben und Editionen vor unerlaubtem Nachdruck. Ein Beispiel ist eben die Reise in die Niederlande von Albrecht Dürer zum Schutz seiner Kupferstiche durch Kaiser Karl V.

Dieser Schutz bezog sich jedoch auf den Schöpfer als Person und brachte den Urhebern noch keine Einnahmen. Angeknüpft wurde auch weiterhin am Werk als einer Sache. Dieser Schutz wurde einerseits als Gewerbemonopol verliehen, andererseits wurden Privilegien zum Schutz bestimmter einzelner Druckwerke verliehen. In letzterem Verfahren kann man den Ursprung des modernen Urheberrechts sehen. Schutzgegenstand war allerdings mehr noch das gedruckte Produkt denn der geistige Inhalt. Die Schutzfristen lagen zwischen einem und zehn Jahren. Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Territorialprivilegien eingeführt, die allgemeine Nachdruckverbote in einem bestimmten Gebiet für einen begrenzten Zeitraum darstellten. Die Privilegien der Herrscher sind bis in das 19. Jahrhundert hinein der einzige, allerdings sehr mangelhafte Schutz gegen Nachdruck und Raubkopien, da sie nur für das jeweilige Herrschaftsgebiet des erteilenden Landesherren gelten.

Mehr (Download, Infos, Links, etc.) dazu auf www.freiklick.at: 2. Juli 1521

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