In Vorarlbergs Verwaltung hatten sich auch nach dem Wiedererstehen eines demokratischen Österreichs und eines selbständigen Vorarlbergs Haltungen und Personen etabliert. die der Ideologie des III.Reiches und seinem Antisemitismus auch nachtröglich nicht widerstehen wollten. Man stelle sich vor: Noch vor Fertigstellung des Filmes "Der Prozeß - Im Namen der Menschlichkeit" sprach die Vorarlberger Landesregierung Anfang 1948 ein Aufführungsverbot aus. Das führte im Februar 1948 zu einer parlamentarische Anfrage von sozialistischen Abgeordneten (Abg. Reismann u. Gen. Betr. Erlässe gegen die Aufführung eines noch in Vorbereitung stehenden Filmes „Der Prozeß“, Stenographische Protokolle des Nationalrates, 18.2.1948) an den Innenminister Helmer.
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- 30.5.23 [Letzte Aktualisierung - online seit 26.1.13]
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